Aufmasse zur Erlangung von Aufteilungsplänen Zum Zwecke der Aufteilung in Teileigentum, etwa zur Teilung im Erbfalle oder zur Veräusserung als Eigentumswohnungen, fertigen wir sämtliche Unterlagen für die Bescheinigung der Abgeschlossenheit durch das Bauordnungsamt und wirken bei der Teilungserklärung in Zusammenarbeit mit dem Notar Ihrer Wahl mit. |